Anbau einer Balkonanlage
Änderung eines Wohngebäudes durch Anbau von Balkonen.
Aufgrund der Nähe zur Grundstücksgrenze unter 5,00m musste ein Nachbarschaftseinverständnis der Eigentümer des angrenzenden Flurstücks eingeholt werden. Die (hier unkenntlich gemachte)
Unterschrift erfolgte auf dem entsprechenden Lageplan des öffentlich bestellten Vermessers.